In Kaiserslautern gibt es Informationen

Bei einer Messung mit Poliscan erhält die Verteidigung die komplette Messreihe mit Statistik sowie die verkehrsrechtliche Anordnung und alle Unterlagen nach § 31 MessEG, allerdings nur für die im Wortlaut der Vorschrift vorgesehene Frist.

Und es hält entgegen dem Wortlaut von § 305 StPO eine Beschwerde für möglich.

LG Kaiserslautern, 5 Qs 107/19

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