Der entbundene Betroffene

Wenn der Verteidiger die Fahrereigenschaft einräumt, muss der Betroffene entbunden werden.
Ein Verwerfungsurteil nach § 74 II OWiG kommt dann nicht in Betracht. Auch wenn der Verteidiger fern bleibt, darf das Gericht nicht verwerfen, sondern muss verhandeln.

OLG Karlruhe, 3 Rb 32 SS 983/19

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