Auch wer nur einmalig Kokain konsumiert, ist als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Bis zur Wiederherstellung der Fahreignung kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Für die Wiederherstellung ist regelmäßig ein Abstinenznachweis von einem Jahr erforderlich, ebenso eine MPU.
VG Aachen, 3 L 309/20