Wer bei einem vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeug das im Rahmen einer Rückrufaktion durchzuführende Update nicht aufspielen lässt, riskiert die nächste TÜV-Abnahme. Es liegt dann ein erheblicher Mangel vor, der der Zuteilung der Prüfplakette entgegensteht.
OVG Münster, 8 B 1179/19