Das OLG stellt fest, dass eine Fernbedienung zur Bedienung des Navigationsgerätes unter § 23 Abs.1a StVO fällt und somit während der Fahrt vom Fahrzeugführer nicht bedient werden darf. Es handelt sich hierbei um ein elektronisches Gerät zur Steuerung des Endgerätes und teilt dessen Eigenschaft.
OLG Köln, 1 RBs 27/20