Bei der Unfallabrechnung wird gerne einen Mietwagen geltend gemacht. Die Höhe der erforderlichen Kosten ergibt sich aus dem Mittel der Fraunhofer-Liste und des Schwacke-Mietpreisspiegels. Es ist hierbei unbeachtlich, ob es sich um ein selbstgefahrenes Mietfahrzeug handelt, das ein Gewerbetreibender anmietet.
OLG Dresden, 1 U 995 / 20