Absehen vom Fahrverbot

Wer einen Härtefall geltend machen möchte, muss die vorgetragenen Gründe auch belegen können. Die bloße Behauptung reicht nicht. Insofern sind auch entsprechende Unterlagen, Aufzeichnungen oder Bestätigungen beizubringen.

AG Dortmund, 729 OWi-264 Js 1158/20

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