Wer mit der entsprechenden Blutalkoholkonzentration ein Fahrzeug auf öffentliche Straßen führt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das LG Stuttgart hält E-Scooter in jedem Fall für Fahrzeuge, auch wenn sie unter die Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge fallen, bauartbedingt also eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen.
LG Stuttgart, 18 Qs 15/21
Es handelt sich um eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Allerdings dürfte die Rechtsmeinung dort auch im Hauptsacheverfahren gehalten werden.