Bei einer Messung mit Vidit VKS 3.0 bekommt die Verteidigung Einsicht in die Originalaufzeichnung, nicht nur in umgewandelte Formate. Ist für Sachverständige wichtig.
Auch kann eine Dokumentation über Eingriffe am Messgerät nach § 31 MessEG erwartet werden und ist herauszugeben (unter Verweis auf OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsRs 173/20), ebenso die Verwendungsanzeige nach § 32 MessEG, soweit eine solche vorhanden ist. Diese ist nach Ansicht des Gerichts aber nur bei ungeeichten Geräten zwingend erforderlich.
AG Bad Kreuznach, 47 OWi 184/21