Regelmäßig erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten Sterbegeld, meistens in Höhe des doppelten der letzten Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts. Diese gezahlte Pauschale ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG.
BFH, VI R 8/19
Regelmäßig erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten Sterbegeld, meistens in Höhe des doppelten der letzten Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts. Diese gezahlte Pauschale ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG.
BFH, VI R 8/19