Beamtenrechtliches Sterbegeld

Regelmäßig erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten Sterbegeld, meistens in Höhe des doppelten der letzten Dienstbezüge bzw. des Ruhegehalts. Diese gezahlte Pauschale ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG.

BFH, VI R 8/19

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