Im Juni 2021 trat der neue § 250 BauGB in Kraft. Hiernach ist für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen eine Genehmigung erforderlich, sofern die Gebäude bereits bestehen und die jeweiligen Landesregierungen die entsprechenden Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmt haben. Eine Genehmigung ist regelmäßig dann entbehrlich, wenn sich in dem gesamten Gebäude nicht mehr als 5 Wohnungen befinden.
Berlin möchte nun diese Regelung in einer Verordnung für das gesamte Stadtgebiet nutzen.
Auslaufen wird diese Regelung erst Ende 2025.