Erstmalige Cannabisfahrt und die Fahreignung

Soll nach einer erstmaligen Fahrt unter Einfluss von Cannabis bei einem Gelegenheits-Konsumenten von mangelnder Fahreignung ausgegangen werden, muss eine Prognose gegeben sein, dass der Fahrer auch zukünftig das Trennungsgebot von Konsum und Fahren missachtet.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 2350/21

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert