„Disziplinierung“ des Hintermannes

Wer ausschließlich mit dem Ziel, den Hintermann zu disziplinieren, stark abbremst, so dass der Hintermann auffährt, haftet für den Unfallschaden voll. Ein solches Verhalten ist grob verkehrswidrig, wenn nicht sogar vorsätzlich schädigend.

OLG Koblenz (Hinweisbeschluss), 12 U 1518/21

Hier war ein LKW auf eine Vorfahrtsstraße eingebogen, ein PKW musste deshalb dort bremsen. Er überholte den LKW, setzte sich vor ihn und bremste stark ab. Es kam zu Unfall, der PKW haftet voll.

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