Corona-Prämien sind unpfändbar

Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zum Ausgleich für faktische Belastungen durch die Pandemie eine Corona-Prämie, ist diese gemäß § 850a Nr.3 ZPO unpfändbar, soweit diese Prämie freiwillig gewährt wird und sich im Rahmen des Üblichen hält.

BAG, 8 AZR 14/22

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