Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen (hier: Amphetamin) nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Drogen eingeräumt hat. Dann braucht die Behörde auch keine Zeit mehr einzuräumen, das Gegenteil zu beweisen.
BayVGH, 11 CS 22.1504