Bei diesem Atemalkoholmessgerät handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Ein Toleranzabzug muss nicht m9itgeteilt werden, die gemessenen Werte sind ohne Sicherheitsabschlag zugrunde zu legen. Es müssen noch nicht einmal die Einzelwerte der Messung mitgeteilt werden, es reicht die Angabe des Mittelwerts.
KG Berlin, 3 Ws (B) 253/22