Wer in geringer Entfernung am Straßenrand Rehwild sieht und beim Versuch, zur anderen Seite auszuweichen, von der Straße abkommt, kann eine objektiv gebotene Rettungshandlung vornehmen, und Leistung von seiner Teilkasko unter dem Aspekt des Rettungskostenersatzes verlangen, da er einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall verhindern wollte.
OLG Saarbrücken, 5 U 120721
Hier ging es um einen Motorradfahrer, dessen Motorrad und Kleidung hierbei beschädigt wurden. Ihm ist glücklicherweise wohl nichts passiert.
Es dürfte aber ein erhebliches Beweisproblem geben. Hier konnte der Hergang durch Zeugenaussagen belegt werden.