Das Gericht meint, diese Kennzeichnung sei nur bis zur ersten Eichung zu überprüfen. Diese Kennzeichnung ist nach § 14 IV MessEV erforderlich, soll aber durch die erste Eichung nach dem Inverkehrbringen obsolet sein.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 105/22
Anmerkung des Verfassers: Hier liegt das OLG noch meiner Meinung nicht richtig. In der Bedienungsanleitung des Poliscan FM 1 (1.4.0) für die Software Version 4.4.9 ist die Prüfung im Muster – Messprotokoll (über die Mindestangaben des Protokolls) vorgeschrieben. Und wenn die Vorgaben der Anleitung nicht eingehalten werden, kann nur schwer ein standardisiertes Messverfahren angenommen werden. Da eine weitere Überprüfung bei diesem Gerät (mangels Speicherung der Rohmessdaten) nicht möglich ist, sollte dieser Punkt also immer problematisiert werden.