Zeigt bei einer Ampelanlage ein grüner Pfeil an, dass das Abbiegen nach links erlaubt und möglich ist, darf darauf vertraut werden. Grundsätzlich besteht dieses Vertrauen weiter, auch wenn nach dem Passieren der Ampel die Anlage ausfällt. War dies jedoch bemerkbar (hier unter anderem auch durch den Ausfall der Ampelanlage für Fußgänger), stellt der Unfall kein unabwendbares Ereignis dar. In einem solchen Fall muss der Linksabbieger gegebenenfalls herleiten, dass eine Störung der gesamten Ampelanlage aufgetreten sein könnte. Ein Idealfahrer würde in diesem Fall den Abbiegevorgang abbrechen.
Hier muss der abbiegende Autofahrer 20 % des Schadens tragen.
OLG Schleswig, 7 U 201/21