Berührungsloser Unfall zwischen Radfahrer und anfahrendem PKW

Kommt ein Radfahrer auf der Straße im Rahmen eines berührungslose Unfalls in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Anfahren eines Pkw vom Fahrbahnrand aus zu Fall, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Pkw gegen seine Sorgfaltspflichten beim Anfahren aus § 10 StVO verstoßen hat.

LG Hamburg, 302 O 235/19

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert