Cannabis auf dem Scooter

Wer unter dem Einfluss von Cannabis auf einem E-Scooter unterwegs ist, kann die Fahrerlaubnis verlieren. Hier war der Fahrer mit einem Wert von 4,4 ng/ml THC unterwegs, also deutlich oberhalb der feststehenden Grenze für den Betrieb eines Autos (1,0 ng). Erschwerend kam hinzu, dass es offenbar deutlich sichtbare Fahrunsicherheiten in Form von Schlangenlinien gab.

Der Fahrer gab vor Ort dann zunächst an, dass er jeden Tag Cannabis konsumieren und damit auch Auto fahren würde. Im Nachhinein revidierte er diese Aussage und meinte, er habe diese Aussage lediglich zum Spaß getätigt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte eine MPU, um abzuklären, ob der zumindest gelegentlich Cannabis konsumierende Fahrer nur einmalig nicht zwischen dem Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe, oder ob dies auch in Zukunft geschehen könnte. Das Trennungsgebot sei auch beim erlaubnisfreien Scooter zu beachten.

Es wurde keine MPU beigebracht, die Fahrerlaubnis entzogen. Dies geschah zu Recht, neben dem hohen THC-Wert war auch die Fahrweise entscheidend. Auch seine Aussage, dass er täglich konsumieren wurde, war natürlich negativ. Die gesetzte Frist für die Beibringung eines MPU-Gutachtens von 3 Monaten war ausreichend, weil lediglich die Zweifel am Trennungsgebot zu klären wären, was rasch geschehen könne.

VG Berlin, VG 11 L 184/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert