Wenn das Kraftfahrt – Bundesamt vor Abschluss des Kaufvertrages wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Maßnahmen angeordnet hat, über die in den Medien berichtet wurde, obliegt es dem Geschädigten, ein Nichtvorliegen vom Hersteller behaupteter Umstände zu beweisen, welche die Beurteilung des Verhaltens als nicht (mehr) sittenwidrig wegen einer Verhaltensänderung rechtfertigen.
BGH, VIa ZR 533/21