MPU bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt mit 1,17 Promille

Liegt eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,17 Promille vor, zeigt der Fahrer aber praktisch keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, kann eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung angenommen werden. Dies ist eine zusätzliche Tatsache, die auf Alkoholmissbrauch hindeutet, so dass vor der Wiedererteilung eine positive MBU gefordert werden kann

BayVGH, 11 Ce 23.1306

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2 Antworten zu MPU bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt mit 1,17 Promille

  1. Bashar Alamiri sagt:

    Ich wurde von der Polizei angehalten und mein Alkoholwert lag bei 1,75

    • fschneider sagt:

      Dann liegt eine strafbare Trunkenheitsfahrt vor, die Grenze der absoluten Fahruntauglichkeit (1,1 Promille) ist deutlich überschritten. Beim Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird wohl eine positive MPU gefordert werden.

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