In einem Musterverfahren wurde festgestellt, dass von Oktober 2015 bis Oktober 2020 die LKW – Maut falsch berechnet wurde. Für die Berechnung wurden auch die Kosten der Polizei mit eingerechnet, was unzulässig ist. Dies hatte der EuGH bereits im Jahr 2020 für vorhergehende Jahre festgestellt. Hieraus ergibt sich eine Erstattung von 5,86 % für 2016-2018, für 2019-2020 4,44 %. Die Beträge gibt es natürlich zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über den Basiszinssatz seit dem Tag der Mautzahlung.
VG Köln, 14 K 6556/20