Wenn Anwohner auf ihren eigenen Grundstücken „freiwillig Tempo 30“ – Schilder aufstellen, müssen diese wegen der Verwechslungsgefahr mit amtlichen Schildern entfernt werden.
VG Freiburg, 6 K 2226/24
Wenn Anwohner auf ihren eigenen Grundstücken „freiwillig Tempo 30“ – Schilder aufstellen, müssen diese wegen der Verwechslungsgefahr mit amtlichen Schildern entfernt werden.
VG Freiburg, 6 K 2226/24