Schwenkt beim Rechtsabbiegen eines Lang-LKW (gut 25 Meter lang) die linke vordere Anhängerecke ca. einen Meter auf eine andere Fahrbahn aus, muss sich der Fahrer einweisen lassen, wenn er den hierdurch gefährdeten Verkehrsraum nicht beobachten kann. Hier wurde ein neben dem Lang-LKW stehender PKW beschädigt, zumindest die geltend gemachte Haftung von 75% wurde zugesprochen.
OLG Stuttgart, 2 U 176/22