Muss eine Leitplanke ersetzt werden, findet kein Abzug (des Schadensersatzes) Neu-für-Alt statt. Dies gilt zumindest, wenn es sich nicht um ein eigenständiges (selbst austauschbares) Bauwerk handelt, sondern um den Teil einer Gesamtanlage, der regelmäßig insgesamt erneuert wird.
OLG Bremen, 1 U 14/24
Das Gericht wies dann noch darauf hin, dass ein pauschaler Hinweis nicht reicht, sondern konkret vorgetragen werden muss.