Wer einen geparkten PKW mit einem wegrollenden Einkaufswagen beschädigt und einfach weggeht, macht sich nicht wegen Unfallflucht strafbar. Das AG nimmt keine Realisierung eines verkehrstypischen Schadensrisikos an. Es mangelt an einem straßenverkehrsspezifischem Gefahrzusammenhang. Das Wegrollen hat nichts mit willentlicher Fortbewegung zu tun.
AG Dortmund, 723 CS 276/20
Aber Achtung, das kann auch anders ausgehen. Z.B. das OLG Naumburg sieht das ganz aktuell anders.