Keine anderen Überwachungsbilder…

… gibt es beim AG Ratzeburg. Es gibt keinen generellen Anspruch auf weitere Bilder zum Vergleich, auch nicht eine beschränkte Anzahl. Beim FM1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, es müssen konkrete Zweifel dargelegt werden, um eine weitere Überprüfung zu veranlassen. Für eine Plausibilitätsprüfung reiche die Falldatei der Einzelmessung, zumal das Gericht nicht erkennt, welche Rückschlüsse aus den anderen Bildern gezogen werden können.

AG Ratzeburg, 33 OWi 105/25

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