Begründet der Geschädigte seinen Wertminderungsanspruch anhand eines Gutachtens, das eine Ermittlung anhand anerkannter Methoden erkennen lässt, reicht ein einfaches Bstreiten des Schädigers nicht.
LG Braunschweig, 10 O 69/24
Begründet der Geschädigte seinen Wertminderungsanspruch anhand eines Gutachtens, das eine Ermittlung anhand anerkannter Methoden erkennen lässt, reicht ein einfaches Bstreiten des Schädigers nicht.
LG Braunschweig, 10 O 69/24