Handgeldzahlungen im Profisport

Ein Handgeld, das anlässlich des Abschlusses eines Arbeitsvertrags von einem Fußballclub an einen Profispieler gezahlt wird, kann zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler (Spielerlaubnis)“ zählen, wenn der Club für den Wechsel des Spielers eine Transferentschädigung erbringen muss.

Eine sofortige Abschreibung ist dann nicht möglich, die Aufwendung wird auf die Vertragslaufzeit aufgeteilt.

Etwas anderes kann gelten, wenn der Spieler ablösefrei wechselt oder sein Vertrag verlängert wird.

BFH, IX R 33/23

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert