Wenn der Fahrer irrtümlich aufgrund dünner werdender Bebauung annimmt, dass er sich wieder im außerörtlichen Bereich befindet, rechtfertigt dies kein Absehen vom Fahrverbot. Auf eine solche Vermutung darf sich ein sorgfältiger und pflichtbewusster Fahrer nicht verlassen. Dies gilt auch für Ortsunkundige.
OLG Brandenburg, 2 ( B ) 53 Ss-OWi 116/16