Grundsätzlich kann ein falsch geparktes KFZ unverzüglich abgeschleppt werden (zumindest wenn der Verkehr behindert wird), auch muss die Behörde keine Nachforschungen nach dem Halter anstellen. Im entschiedenen Fall wurde durch das falsch geparkte KFZ eine Engstelle von 2,40m verursacht, durch die LKW und insbesondere auch Fahrzeuge der Rettungsdienste und Feuerwehr nicht hindurchgepasst hätten.
OVG Koblenz, 5 K 520/17