Neben lebenslanger Freiheitsstrafe (mit besonderer Schwere der Schuld) kann auch Sicherungsverwahrung zusätzlich angeordnet werden.
BGH, 5 StR 8/17
Neben lebenslanger Freiheitsstrafe (mit besonderer Schwere der Schuld) kann auch Sicherungsverwahrung zusätzlich angeordnet werden.
BGH, 5 StR 8/17