Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat vertritt eine Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften mit einem Vorstandsmitglied selbst, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.

BGH, II ZR 392/17

Dieser Beitrag wurde unter Handels- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert