Die Aufzeichnungen einer Dashcam sind zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls seit der Grundsatzentscheidung des BGH in einem Zivilprozess verwertbar.
Wechselt ein Autofahrer in einem Baustellenbereich aufgrund von Unachtsamkeit über eine durchgezogene gelbe Linie in den anderen Fahrstreifen, haftet er für die Unfallfolgen alleine, wenn ein Unfall aufgrund dieses Fahrspurwechsels erfolgt.
AG Duisburg, 9 C 434/18