Erwirbt der Vermächtnisnehmer das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrages über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt dieser Erwerb der Grunderwerbsteuer. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen über den Erwerb von Todes wegen (§ 3 Nr.2 GrEStG) scheidet aus, da Rechtsgrundlage des Übereignungsanspruchs insoweit der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis ist.
Es muss durch Auslegung ermittelt werden, ob das Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder auf Abschluss eines Kaufvertrages gewährt.
BFH, II R 7/16