Auch wenn der Blinker gesetzt wurde, kann den Linksabbieger, der in einen Waldweg einbiegen will, die Alleinhaftung treffen, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug kommt, dass ihn und ein weiteres Fahrzeug überholen will. Zumindest die doppelte Rückschaupflicht wurde hier durch den Linksabbieger nicht erfüllt. Dass der Blinker rechtzeitig gesetzt wurde, ließ sich hier nicht beweisen. Da es zulässig ist, auch mehrere Fahrzeuge in einem Zug zu überholen, traf den Überholer kein Verschulden.
LG, Potsdam, 8 O 164/25
Hier wurde wohl kein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt. Insofern blieben viele Fragen streitig, so auch, ob sich der Linksabbieger deutlich nach links einordnete und seine Geschwindigkeit verringert hatte.