Es kommt immer häufiger vor, dass Versicherungen das Fahrzeug des Geschädigten nachbesichtigen wollen. Kann man dann die Kosten des eigenen Sachverständigen, der bei der Nachbesichtigung dabei ist, von der gegnerischen Versicherung verlangen? Ja, kann man, die entsprechenden Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen Schäden. Die Hinzuziehung des eigenen Sachverständigen anlässlich der Nachbesichtigung ist erforderlich, wenn der Geschädigte keine eigene Sachkunde hat. Dies ist im Zweifelsfall der Fall.
AG Bielefeld,413 C 211/19
Anders hatte zuletzt das AG Saarlouis entschieden (28 C 891/17).