Der Anwärter ist nachts betrunken Auto gefahren. Er wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Aus diesem Grund wurde er aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, er war seinen Anwärterjob los.
Die Behörde durfte so handeln, es liegt ein Ausnahmefall vor, der die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes rechtfertigt. Es können persönliche und charakterliche Eignungsmängel festgestellt werden, auch wenn es sich um eine einmalige außerdienstliche Verfehlung eines damals noch Heranwachsenden gehandelt hat. Pflicht eines Polizeibeamten ist unter anderem die Unterbindung und Verfolgung von Straftaten (auch im Straßenverkehr), wer ein solches Delikt begeht, disqualifiziert sich für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Es bedarf keiner Prognose einer Wiederholungsgefahr.
Die letzte Blutprobe wurde um 1:53 Uhr genommen. Nicht festgestellt werden konnte, dass der Anwärter morgens um 8:00 Uhr noch angetrunken seinen Dienst begonnen hat.
OVG Greifswald, 2 M 800/20