In Hamburg wurde im November 2021 eine Verordnung mit Wirkung bis Ende 2025 erlassen, dass bei Umwandlung von Bestandsgebäuden mit mehr als 5 Wohnungen ein Genehmigungsvorbehalt besteht. Etwas ähnliches hatte bereits Berlin im August 2021 versucht, das Kammergericht hat bezüglich der Berliner Verordnung aber wegen eines Begründungsmangels auf Nichtigkeit erkannt.
Umwandlung in Wohnungseigentum in Berlin und Hamburg
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