Umwandlung in Wohnungseigentum in Berlin und Hamburg

In Hamburg wurde im November 2021 eine Verordnung mit Wirkung bis Ende 2025 erlassen, dass bei Umwandlung von Bestandsgebäuden mit mehr als 5 Wohnungen ein Genehmigungsvorbehalt besteht. Etwas ähnliches hatte bereits Berlin im August 2021 versucht, das Kammergericht hat bezüglich der Berliner Verordnung aber wegen eines Begründungsmangels auf Nichtigkeit erkannt.

Dieser Beitrag wurde unter Verwaltungsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert