Kommt ein Radfahrer auf der Straße im Rahmen eines berührungslose Unfalls in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Anfahren eines Pkw vom Fahrbahnrand aus zu Fall, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Pkw gegen seine Sorgfaltspflichten beim Anfahren aus § 10 StVO verstoßen hat.
LG Hamburg, 302 O 235/19