Die Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde beginnt mit Zustellung des Urteils zu laufen. Sie beträgt einen Monat. Hier erfolgte zunächst eine förmliche Zustellung an den Betroffenen, 3 Tage später erhielt der Rechtsanwalt eine Abschrift des Urteils mit dem Vermerk, dass die Zustellung beim Betroffenen erfolgt sei die Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde begann bereits mit der Zustellung an den Betroffenen. Als der Verteidiger einen Monat nach Erhalt der Abschrift die Rechtsbeschwerde begründete, war dies zu spät.
BayObLG, 201 ObOWi 49/23
Gegebenenfalls kommt aber ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht.