Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt musste sich mit einem Geschwindigkeitsverstoß beschäftigen. Es ging um nicht gespeicherte Rohmessdaten. Das Verfahren wurde ausgesetzt, bis das BVerfG (wie schon lange angekündigt, 2 BvR 1167/20) entscheidet.
LVG, 28/22