An einer Ampelkreuzung darf man auf das grüne Licht vertrauen. Der Verkehrsregelung durch die Ampel kommt eine so erhebliche Bedeutung zu, dass selbst bei einem geringfügigen Verschulden des bei Grün in den geschützten Kreuzungsbereich einfahrenden Fahrers die Betriebsgefahr hinter dem Rotlichtverstoß des Unfallgegners zurücktritt.
OLG Saarbrücken, 3 U 11/23