Entgegen der Dienstanweisung (V5.2 Abs.1 S.1+2) des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld enthält § 67 EStG kein Unterschriftenerfordernis. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.
BFH, III R 38/21