Wird eine eben entleerte Tonne hinter dem Wagen vom Müllwerker wieder zurückgeschoben, realisiert sich die Betriebsgefahr des Müllwagens bei einem Unfall mit einem vorbeifahrenden PKW. Allerdings haben sich auch passierende Fahrzeuge hierauf einzustellen und einen entsprechenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Lässt sich dieser nicht einhalten, muss die Geschwindigkeit soweit gedrosselt werden, dass das Fahrzeug notfalls sofort zum Stehen gebracht werden kann.
BGH, VI ZR 77/23