Ein sofortiges Abschleppen eines unberechtigt auf einem Car-Sharing-Parkplatz abgestellten Fahrzeugs ist zulässig, der Halter muss die Kosten tragen. Es ist vergleichbar mit einem Parken im absoluten Halteverbot, das sofortige Abschleppen ist auch verhältnismäßig, weil nur so die Funktion dieses speziellen Parkplatzes gewährleistet ist.
VG Düsseldorf, 14 K 491/23